Der Austritt aus dem Verein kann nur zum 30. Juni oder 31. Dezember eines Jahres erfolgen. Eine Kündigungsfrist von vier (4) Wochen ist einzuhalten. Bei einem Austritt vor dem 30. Juni oder vor dem 31. Dezember ist der Mitgliedsbeitrag bis zum Ende des Halbjahres in voller Höhe zu entrichten. Im Zweifelsfall ist das Mitglied nachweispflichtig über die fristgemäße Zustellung der Kündigung.
Liebe Mitglieder,
nach einem erneuten Gespräch mit der Stadt Nürnberg wurde uns leider mitgeteilt, dass sich die Sanierungsarbeiten in der Schulturnhalle Max-Beckmann weiter verzögern.
Der geplante Öffnungstermin für die komplette Halle verschiebt sich somit um eine weitere Woche vom 01.12 auf 08.12.
Ich hätte euch lieber erfreulichere Nachrichten übermittelt, leider sind wir hier zu 100% abhängig von der Stadt Nürnberg und den entsprechenden Unterlieferanten.
Wir werden Euch hier auf dem Laufenden halten.
Holger Engelhardt
Vorsitzender
SC Worzeldorf 1949 e.V.
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