Der Austritt aus dem Verein kann nur zum 30. Juni oder 31. Dezember eines Jahres erfolgen. Eine Kündigungsfrist von vier (4) Wochen ist einzuhalten. Bei einem Austritt vor dem 30. Juni oder vor dem 31. Dezember ist der Mitgliedsbeitrag bis zum Ende des Halbjahres in voller Höhe zu entrichten. Im Zweifelsfall ist das Mitglied nachweispflichtig über die fristgemäße Zustellung der Kündigung.
Liebe Mitglieder,
Aufgrund eines Fehlers bei der Abbuchung der Mitgliedsbeiträge würden diese irrtümlich eingezogen.
Die Bank ist informiert und wir die ersten beiden Abbuchungen stornieren. Sie müssen nichts unternehmen. Sobald die Rückbuchungen erfolgt sind werden wir informieren.