Der Austritt aus dem Verein kann nur zum 30. Juni oder 31. Dezember eines Jahres erfolgen. Eine Kündigungsfrist von vier (4) Wochen ist einzuhalten. Bei einem Austritt vor dem 30. Juni oder vor dem 31. Dezember ist der Mitgliedsbeitrag bis zum Ende des Halbjahres in voller Höhe zu entrichten. Im Zweifelsfall ist das Mitglied nachweispflichtig über die fristgemäße Zustellung der Kündigung.
Liebe Mitglieder,
Aufgrund eines technischen Problems unseres Mitgliederverwaltungssystems kann es beim Lastschrifteinzugsverfahren zu falsch abgebucht Beträgen kommen.
Wir haben uns sofort mit der Sparkasse Nürnberg in Verbindung gesetzt, um die Lastschrift maschinell zurückziehen zu lassen.
Der Ausgleich auf den Konten erfolgt bis Donnerstag, 07. August abends.
Wir bitte Sie selber nicht tätig zu werden.
Wir bitten die Umstände vielmals zu entschuldigen.
Der erneute Lastschrifteinzug mit korrigierten Beträgen wird in den nächsten Tagen erfolgen.
Holger Engelhardt
Vorsitzender
SC Worzeldorf 1949 e.V.
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